BAFA Förderung
Wir sind Ihr Spezialist für energieeffiziente Motorentechnologie
>>> NEU seit Juni 2023 - 50% BAFA-Förderung erhalten nach der BAFA Richtlinie <<<
Nachhaltigkeit als Konzept

Wir bei Eisele entwickeln kontinuierlich nachhaltige Lösungen unter Berücksichtigung der sich ständig ändernden Bedingungen im Landwirtschafts- und Biogassektor.
Mit unseren Energiesparmotoren der Energieeffizienzklasse IE5 erreichen wir einen Wirkungsgrad von bis zu 96%. Damit bieten wir das höchste Energiesparpotential , das momentan auf dem Markt möglich ist. Die Effizienzklasse IE5 bei Tauchmotorrührwerken mit und ohne ATEX-Zulassung ist derzeit weltweit einzigartig.
In Deutschland besteht die Möglichkeit zur Förderung der Investition mit 50% durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
BAFA-Förderung mit Eisele
Good to know
Wie Sie als Eisele-Kunde von der BAFA-Förderung profitieren können
WAS wird gefördert?
- Maßnahmen, welche zur Senkung des Energieverbrauchs beitragen
- Maßnahmen, welche die Strom- und Wärmeeffizienz deutlich erhöhen
WER wird gefördert?
- Landwirtschaftliche Betriebe nach KMU-Definition im BAFA Modul 1 nach AGVO
- Biogasanlagen nach KMU-Definition im BAFA Modul 1, wahlweise im BAFA Modul 4 nach De-Minimis
WELCHE Eisele-Geräte werden gefördert?
Rührwerke
Tauchmotorrührwerke: GTWSB 156-E / 206-E und GTWSI-EX 156-E / 206-E
Zu den energieeffizienten Rührwerken
Pumpen
Vertikalpumpen: VM / VMU / VKM / VRM 1541 bis 4041 und 1542 bis 4042
Blockpumpen: BP 154 S bis BP 404 S
Tauchmotorpumpen: AT 156-S-E / 206-S-E / 256-S-E
Zu den energieeffizienten Pumpen
Für alle Eisele Pumpen und Rührwerke mit IE5-Synchronmotor erhalten Sie von uns den fertig voreingestellten, passenden Frequenzumrichter. Dieser ist ebenfalls bei der BAFA voll förderfähig.
WO muss ich die Förderung beantragen?
Der Förderantrag wird bei der BAFA eingereicht. Im Rahmen unseres Full-Service-Angebots begleiten wir Sie hierbei gerne!
Ihre Vorteile durch Förderung im BAFA Modul 1:
- Verinfachtes Antragsverfahren
- Kein Energiesparkonzept notwendig
- Kein Energieberater notwendig
- Geeignet bei Neuinstallation sowie bei Gerätetausch im Servicefall
- Geräte können unmittelbar nach Antragsstellung eingebaut werden
- Keine Zusatzkosten für Antragsstellung
